Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsgrundlagen

Jedem Vertrag liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Der Käufer erklärt sich mit ihnen einverstanden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Ist Vertragsgegenstand der Kauf von alten oder neu hergestellten Baumaterialien, gehört der Einbau derselben nicht zur vertraglich geschuldeten Leistung, sofern ausdrücklich nichts anderes vereinbart wurde. Wird der Einbau von uns vermittelt, schließt der Käufer einen entsprechenden Vertrag direkt mit dem Dritten (Handwerker). Wir übernehmen keinerlei Haftung für Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Käufer und dem Handwerker.

Preise

Unsere Preise verstehen sich ab Lager. Die Anlieferung der Ware an die Baustelle ist nur dann inbegriffen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Im übrigen gehen Nebenkosten zu Lasten des Käufers.

Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefermöglichkeit und Lieferzeit freibleibend.

Der Preis der Artikel, die zum Versand angeboten werden, bezieht sich auf den Versand innerhalb Deutschlands ohne Inseln.

Zahlungen

Zahlungen sind sofort bei Waren- und Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig.

Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 %
zu erheben. Es werden Mahngebühren erhoben. Bei individuell hergestelltem Material können wir Vorauszahlungen verlangen.

Keine Rücknahme

Bestellte Ware, die der Käufer nicht benötigt, kann grundsätzlich nicht
zurückgenommen werden.

Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Gegenstände gehen erst in das Eigentum des Käufers über,
wenn dieser den Kaufpreis samt allen Nebenkosten vollständig bezahlt hat. Schecks gelten erst nach Gutschrift der Zahlung.
Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum an der gelieferten Ware erst über, wenn er sämtliche bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu uns, einschließlich Nebenkosten, beglichen hat.

Bis zur vollen Bezahlung dieser Forderungen ist der Käufer nur berechtigt, im Rahmen einer ordungsgemäßen Geschäftsführung über die Eigentumsvorbehaltsware zu verfügen. Für diesen Fall tritt er uns hiermit den Vergütungsanspruch gegen seinen Vertragspartner in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im voraus ab.

Haftung für Mängel

Der Käufer hat innerhalb von 5 Werktagen nach Warenübernahme zu prüfen, ob Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige schriftliche Beanstandung, gilt die Ware hinsichtlich Menge und Beschaffenheit als genehmigt. Im Falle einer Haftung unsererseits erfolgt nach unserer Wahl Ersatzlieferung, Rücknahme der Waren gegen Kaufpreisgutschrift oder Nachbesserung. Andere weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere wird Haftung für Schäden abgelehnt, die durch Verarbeitung oder Veräußerung mangelhafter Ware entstanden sind. Weiterhin handelt es sich um bruch- und beschädigungsempfindliche Ware. Daher berechtigt Bruch bis zu einer Menge von 3 % je Lieferung nicht zu Ersatzforderungen.
Wir haften nicht für Schäden aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, mangelhaftem Einbau, ungeeignetem Baugrund, chemischen Einflüssen, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.

Untersuchungen bezüglich etwaiger Schadstoffe gehören nicht zum Leistungsumfang, es sei denn, sie werden extra in Auftrag gegeben. Auch dann handelt es sich immer um Stichproben, die nicht den gesamten Materialumfang umfassen können.
Da die Ware von Hand hergestellt ist, sind Schwankungen in Maßen, Strukturen und Farben materialspezifisch und stellen daher keinen Mangel der Kaufsache dar.

Auf Spannungs- oder Schwundrisse sowie Volumenveränderungen an Massivholzteilen, die auf Änderungen von physikalischen Umfeldbedingungen zurückzuführen sind und vom Auftragnehmer nicht beeinflussbar sind, wird keine Gewährleistung übernommen.
Wir haften nicht für Mängel in der Lieferung von gebrauchter Ware, z.B. alten oder antiken Baumaterialien. Die Lieferung erfolgt daher wie sie steht oder liegt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Im übrigen weisen wir darauf hin, dass Schwankungen von Ausmaßen, Strukturen und Farben, vom ehemaligen Gebrauch stammende Verarbeitungsmerkmale sowie gewisse Abnutzungserscheinungen materialspezifisch sind und ohnehin keinen Mangel darstellen.
Eine Gewährleistung nach VOB oder BGB wird nicht übernommen.

Lieferung und Lieferfristen

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Betriebsgrundstück verlässt. Das gilt auch dann, wenn wir eigene Transportmittel verwenden. Werden auf Wunsch des Kunden Waren nicht ausgeliefert oder befindet sich dieser in Annahmeverzug, so geht die Gefahr mit der Einlagerung an den Käufer über. Pro Woche enstehen hierbei Kosten von 3 % des Rechnungsbetrages. Eventuelle Verpackung und Versand gehen zu Lasten des Käufers. Den reibungslosen Abtransport der Ware hat der Käufer zu organisieren.

Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch Eintritt unvorhersehbarer Umstände gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, wenn uns die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird. Unvorhersehbare Umstände sind z.B. Betriebsstörungen, Beförderungsschwierigkeiten, Ausfall von Spezialmaschinen, die zur Herstellung der Dielen oder anderen Holzteilen erforderlich sind, außergewönliche Schneefälle und Kälteperioden, die Holzeinschnitt und Staplerbetrieb unmöglich machen, behördliche Maßnahmen oder Streiks – gleichgültig ob sie in unserem Betrieb, bei unseren Lieferanten oder bei einem betroffenen Transportunternehmen eingetreten sind. Wird uns durch vorgenannte Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Verpflichtung frei.

Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder von uns schuldhaft zu vertretende Unmöglichkeit sind der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge/Leistung, die wir nicht erbracht haben, oder mit deren Lieferung/Leistung wir in Verzug sind.
Ist ein Schaden grob fahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den für uns als Folge dieser Pflichtverletzung voraussehbaren Schaden begrenzt.
Bei Holzteilen kann ein Befall von Holzschädlingen nicht ausgeschlossen werden. Eine Hitzebehandlung von mindestens 55 °C, im Holzkern gemessen, über mindestens drei Stunden hinweg, wird empfohlen. Eine derartige Behandlung ist nicht automatisch Vertragsbestandteil, kann aber von uns angeboten werden.
Sonstige Ansprüche gelten nicht.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort des Vertrages ist Ickelheim.

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand Neustadt a.d. Aisch. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

Für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das deutsche Recht.

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